Teilnahmebedingungen für den Waffensachkundelehrgang
- Der Komplettpreis ist mit der Anmeldung fällig und spätestens zum Kursbeginn zu entrichten.
- Wird die Durchführung des Kurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Erkrankung der Lehrkräfte oder sonstiger vom Lehrgangsträger (Christian W. van Dielen) nicht zu vertretender Umstände unmöglich, können daraus weder Schadensersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht hergeleitet werden.
- Der Lehrgangsträger übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmern verursacht werden. Der Teilnehmer stellt den Lehrgangsträger von Schadenersatzansprüchen frei, die durch andere Teilnehmer oder durch Dritte verursacht werden. Eine Haftung für persönliche Gegenstände der Teilnehmer ist ausgeschlossen.
- Prüfungs- und Unterrichtssprache ist Deutsch.
- Ist dem Teilnehmer aus wichtigem Grund eine Kursteilnahme nicht möglich und teilt er dies bis spätestens 21 Tage vor Kursbeginn dem Lehrgangsträger schriftlich mit, wird eine Stornogebühr in Höhe von bis zu 30 % des Komplettpreises fällig und ist innerhalb einer Woche zu zahlen. Erfolgt die Abmeldung später als 21 Tage vor Kursbeginn (ebenfalls schriftlich), werden 80 % der Kursgebühr fällig, zahlbar innerhalb einer Woche. Der Teilnehmer kann eine geeignete Ersatzperson für den gebuchten Lehrgang benennen, sofern diese die erforderliche Qualifikation besitzt und der Lehrgangsträger der nachträglichen Benennung zustimmt.
- Ein Rechtsanspruch auf Umbuchung besteht nicht. Aus Kulanz kann der Lehrgangsträger bei freien Kapazitäten einer Umbuchung zustimmen. Voraussetzung hierfür ist in jedem Fall die vollständige Bezahlung des ursprünglich gebuchten Kurses. Unabhängig davon bleibt der Teilnehmer verpflichtet, dem Lehrgangsträger einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.
- Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer aktiven und konstruktiven Zusammenarbeit sowohl mit den Ausbildern als auch mit den anderen Kursteilnehmern. Eine ständige Anwesenheit während der Ausbildungszeit ist verpflichtend. Ausbildungs- und Hygienevorgaben sind einzuhalten. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt oder wird der Teilnehmer wegen mangelnder Leistung von den Prüfungen ausgeschlossen, entfallen sämtliche Ansprüche gegenüber dem Lehrgangsträger.
- Vor und während der Seminare sowie der Prüfungen ist der Konsum von Alkohol strengstens untersagt. Ein Verstoß führt zum sofortigen Ausschluss.
- Bild- und Tonaufnahmen im Unterricht sowie von Unterrichtsräumen und -materialien sind nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen können die Ausbilder Teilnehmer ohne Anspruch auf Schadensersatz von der weiteren Kursteilnahme und von Prüfungen ausschließen.
- Bei dem gebuchten Ausbildungskurs handelt es sich um die Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitgestaltung. Ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht nicht. Die Erbringung der Leistung ist für einen spezifischen Zeitraum vorgesehen und wird mit der Anmeldung verbindlich gebucht.
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
Haftungsausschluss
1. Allgemeine Haftungsausschlussklausel Der Lehrgangsträger (Christian W. van Dielen) übernimmt keine Haftung für Schäden, die während der Ausbildung zur Waffensachkundeprüfung entstehen, es sei denn, diese Schäden sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vereins oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.
2. Haftung für Personen- und Sachschäden Die Teilnehmer der Ausbildung zur Waffensachkundeprüfung sind verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften und Anweisungen der Ausbilder strikt zu befolgen. Der Lehrgangsträger haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Umgang mit Waffen oder durch Missachtung der Sicherheitsvorschriften entstehen.
3. Schäden durch Schüsse Für Schäden, die durch Schüsse in Wände, Böden oder andere Teile der Schießstätte verursacht werden, sind die Teilnehmer verantwortlich. Es gelten die Pauschalen für Schäden, wie sie im Aushang des Schießstättenbetreibers angegeben sind. Diese Pauschalen sind vom Verursacher der Schäden zu entrichten.
4. Versicherungsschutz Es wird empfohlen, dass die Teilnehmer eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die während der Ausbildung zur Waffensachkundeprüfung entstehen können.
5. Einverständniserklärung Mit der Teilnahme an der Ausbildung zur Waffensachkundeprüfung erklären sich die Teilnehmer mit den Bedingungen dieses Haftungsausschlusses einverstanden.